Ticketerstattung
Grundsätzlich sind alle Studierenden zur Abnahme des NRW-Semestertickets verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich sich den bereits gezahlten Mobilitätsbeitrag erstatten zu lassen:
- bei Beurlaubung und/oder Auslandssemester
- anteilig nach Exmatrikulation
- bei bestehender Freifahrtberechtigung in NRW
- bei einer Schwerbehinderung oder chronischer Krankheit aufgrund dessen der öPNV nicht genutzt werden kann
- bei sozialer Härte*
- ein ständiger Wohnsitz außerhalb von NRW zu Zwecken der Abschlussarbeit besteht oder vorübergehend während eines studienrelevanten Praktikums
Eine Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich. Die Überweisung des Semesterbeitrags ist zwingend notwendig für die Rückmeldung.
Es kann keine Rückerstattung erfolgen, weil das Ticket nicht benötigt wird (bsp. bei Anreise mit dem Auto oder zu Fuß).
Die Anträge sind rechtzeitig vor Fristende (siehe Antragsfomular) zu stellen, da andernfalls nicht der volle Betrag ausgezahlt werden kann und angebrochene Monate entsprechend in Abzug gebracht werden.
Die notwendig beizufügenden Unterlagen je nach Antragsgrund können dem Antragsformular entnommen werden. Vollständige und unterzeichnete Anträge können außerhalb der Beratungszeiten auf der AStA-Ebene in den Briefkasten eingeworfen werden, per E-Mail (bitte als pdf) oder per Post an die Adresse des AStA geschickt werden. Eine Eingangsbestätigung wird üblicher Weise nicht versendet. Vollständige Anträge benötigen etwa 6 Wochen um die Verwaltungsmühlen zu durchlaufen. Die ersten Überweisungen können allerdings frühestens gegen Ende April/Ende Oktober erfolgen.
Für Fragen steht Herr Franz zu den angegebenen Sprechzeiten persönlich oder per Telefon und darüber hinaus auch per E-Mail zur Verfügung.
Achtung: Untenstehend findet ihr das gültige Antragsformular.
Downloadlink Antragsformular Ticketerstattung
Kontakt
Raum: ME.04.25
Sprechzeiten: Mittwoch und Donnerstag von 13-15 Uhr
ticketerstattung >>at<< asta.uni-wuppertal.de
Postalisch:
AStA Uni Wuppertal
Ticketerstattung
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal
*Erläuterungen zu Erstattungen aufgrund sozialer Härte:
- die Antragsfrist für eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages aufgrund sozialer Härte endet für das Sommersemester am 15. Mai und für das Wintersemester am 15. November
- das Ticket bleibt bei einer Erstattung aufgrund sozialer Härte uneingeschränkt nutzbar
- Voraussetzungen für die Erstattung aufgrund sozialer Härte:
- Nachweis einer unzumutbaren finanziellen Härte (gemäß beizubringender Belege, s. Antragsformular)
- Feststellung durch den Härtefallausschuss des Studierendenparlaments