Ticketerstattung

Grundsätzlich sind alle Studierenden zur Abnahme des Semestertickets verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich sich den bereits gezahlten Mobilitätsbeitrag erstatten zu lassen:

  • bei Beurlaubung und/oder Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken (mind. 3 Monate des Semesters)
  • anteilig nach Exmatrikulation oder Tod
  • bei einer Schwerbehinderung
  • bei chronischer Krankheit/Behinderung aufgrund derer der ÖPNV nicht genutzt werden kann
  • bei sozialer Härte*
  • bei Immatrikulation an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket
  • anteilig bei Reiseunfähigkeit (mind. 3 Monate des Semesters)
  • bei berufsbegleitendem Studium, wenn zeitlich überwiegend dem Beruf und nicht dem Studium nachgegangen wird

Eine Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich. Die Überweisung des Semesterbeitrags ist zwingend notwendig für die Rückmeldung.
Es kann keine Rückerstattung erfolgen, weil das Ticket nicht benötigt wird (bsp. bei Anreise mit dem Auto oder zu Fuß). Wegen der Einführung des Deutschlandsemestertickets sind alle bisher gültigen, hier nicht aufgelisteten Voraussetzungen, kein Erstattungsgrund mehr.

Die Anträge sind rechtzeitig vor Fristende (siehe Antragsfomular) zu stellen, da andernfalls nicht der volle Betrag ausgezahlt werden kann und angebrochene Monate entsprechend in Abzug gebracht werden. ACHTUNG: Durch die Einführung des Deutschlandsemestertickets liegen die Fristen einiger Antragsgründe bereits 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn! Bei allen Erstattungen außer der sozialen Härte erlischt die Nutzungsberechtigung des Tickets.

Die notwendig beizufügenden Unterlagen je nach Antragsgrund können dem Antragsformular entnommen werden. Vollständige und unterzeichnete Anträge können außerhalb der Beratungszeiten auf der AStA-Ebene in den Briefkasten eingeworfen werden, per E-Mail (bitte als pdf) oder per Post an die Adresse des AStA geschickt werden. Eine Eingangsbestätigung wird üblicher Weise nicht versendet. Vollständige Anträge benötigen etwa 6 Wochen um die Verwaltungsmühlen zu durchlaufen. Die ersten Überweisungen können allerdings frühestens gegen Ende April/Ende Oktober erfolgen.

Für Fragen steht Herr Franz zu den angegebenen Sprechzeiten persönlich oder per Telefon und darüber hinaus auch per E-Mail zur Verfügung. I.d.R. ist es sinnvoll, direkt die Matrikelnummer mit anzugeben.

Achtung: Untenstehend findet ihr das gültige Antragsformular.

Downloadlink Antragsformular Ticketerstattung

Kontakt

Raum: ME.04.25
Sprechzeiten: Mittwoch und Donnerstag von 13-15 Uhr

ticketerstattung [ ät ] asta.uni-wuppertal.de

Postalisch:
AStA Uni Wuppertal
Ticketerstattung
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal

*Erläuterungen zu Erstattungen aufgrund sozialer Härte:

  • die Antragsfrist für eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages aufgrund sozialer Härte endet für das Sommersemester am 15. Mai und für das Wintersemester am 15. November
  • das Ticket bleibt bei einer Erstattung aufgrund sozialer Härte uneingeschränkt nutzbar
  • Voraussetzungen für die Erstattung aufgrund sozialer Härte:
    • Nachweis einer unzumutbaren finanziellen Härte (gemäß beizubringender Belege, s. Antragsformular)
    • Feststellung durch den Härtefallausschuss des Studierendenparlaments