Vom 05.-07. Dezember 2017 wird der Senat, das höchste beschlussfassende Gremium der universitären Selbstverwaltung, neu gewählt. Auch die Studierendenschaft hat – neben den Professor*innen, den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und den Verwaltungsangestellten – vier Vertreter*innen im Senat.

Bei Interesse könnt ihr bis zum 09. November 2017 das Wählerverzeichnis und die Vordrucke für Wahlvorschläge in den jeweiligen Dekanaten der Fakultäten einsehen.

Gleichzeitig finden ebenfalls Wahlen zu den Fakultätsräten, des Rates des IfB sowie der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte statt.