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Liebe Mitglieder des AStAs und des StuPas,
liebe Hochschulaktive und Interessierte,

hiermit laden wir euch ganz herzlich zum 5. ordentlichen und 5. digitalen AStA-Plenum der Amtszeit 2021/22, am Mittwoch den 21.04.2021 um 14:00 UHR ein. Dieses Plenum wird ein digitales AStA-Plenum sein und über die Plattform Zoom stattfinden. Um an dem Plenum teilzunehmen braucht es keine Anmeldung oder Registrierung. Beitreten könnt ihr entweder indem ihr auf diesen Link klickt  https://uni-wuppertal.zoom.us/j/98501567387?pwd=eXdSMm5ibmRSeEdGVlpnbnRVUyt0Zz09
oder die Meeting-ID auf der Zoom Seite selbst eingebt (Meeting-ID: 985 0156 7387 Passwort: Plenum2122).

Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:

1. Begrüßung & Regularia
2. Anträge (Nur Besprechung, ein Beschluss erfolgt danach per Umlaufverfahren)
3. Berichte & Projekte
4. Termine & Sonstiges

Wir wurden seitens der Hochschulverwaltung darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, gemäß Corona-Verordnung für die Hochschulen unsere Geschäftsordnung so zu ändern, dass wieder auf den Sitzungen abgestimmt würde. Um die Handlungsfähigkeit des AStA wieder zu erhöhen, würden wir dies gerne tun. Dazu müssen am Mittwoch 7 oder mehr vom StuPa gewählte AStA-Mitglieder erscheinen.

Da die Ankündigung der GO-Änderung bei der Einladung erfolgen soll, hier die fristgemäße Ergänzung des entsprechenden Tagesordnungspunktes:

1. Begrüßung & Regularia
2. GO-Änderung
3. Anträge (Nur Besprechung, ein Beschluss erfolgt danach per Umlaufverfahren)
4. Berichte & Projekte
5. Termine & Sonstiges

Die geplante GO-Änderung sieht wie folgt aus:

Ändere §7 (4)
„Wenn der AStA durch höhere Gewalt oder auf Anordnung der Universitätsleitung außerstande ist, physisch auf der AStA-Ebene zusammenzukommen, kann der AStA auf Telefon-, Skype-Konferenzen oder ähnliche Dienste zurückgreifen, die allen Mitgliedern des AStA kostenfrei zugänglich sein oder durch den AStA zugänglich gemacht werden müssen. Diese dienen dem Austausch von Berichten und anderen Informationen. Zu diesen gelten sämtliche Regelungen und Bestimmungen, die für andere Plena gelten, einschließlich Einladungsfristen. In der Einladung ist statt des Ortes die Zugangsmöglichkeit zu erklären.“
in:
„Sollte eine Notsituation, beispielsweise eine Pandemie oder Naturkatastrophe, oder eine Anordnung der Universitätsleitung oder der zuständigen Behörde, dazu führen, dass der AStA außerstande ist physisch zusammenzutreten oder die physische Durchführung mit erheblichen Nachteilen oder Risiken einhergehen würde, kann der AStA auf geeignete Technologie zurückgreifen und Sitzungen unter virtueller Anwesenheit durchführen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem AStA-Vorsitz. Hierbei sind technische Lösungen zu wählen, die allen Mitgliedern des StuPa ohne zusätzliche Kosten zugänglich sind oder durch den AStA zugänglich gemacht werden müssen. Auch Abstimmungen und Wahlen können auf virtuellen Sitzung durchgeführt werden. Für Regelungen wie die Verwendung von Handzeichen oder geheimen Abstimmungensind angemessene Lösungen anzuwenden. Ansonsten gelten sämtliche Regelungen und Bestimmungen, die für andere Sitzungen gelten, einschließlich Einladungsfristen. In der Einladung ist statt des Ortes die Zugangsmöglichkeit zu erklären.“

Streiche außerdem § 8 (6):
„Wenn der AStA durch höhere Gewalt oder auf Anordnung der Universitätsleitung außerstandeist, physisch auf der AStA-Ebene zusammenzukommen, können alle Studierenden weiterhinAnträge an den AStA stellen. Diese werden im Umlaufverfahren per E-Mail beschlossen.Finanzanträge, die 750€ nicht übersteigen, sind nach 7 Tagen ohne Einspruch beschlossen, wenndie Mehrheit der vom StuPa gewählten Mitglieder des AStA dafür oder mit Enthaltung gestimmthaben. Anträge, deren Summe 750€ übersteigt, sind nach 14 Tagen ohne Einspruch beschlossen,wenn die Mehrheit der vom StuPa gewählten Mitglieder des AStA dafür oder mit Enthaltunggestimmt haben. Ein Einspruch kann sowohl grundsätzlich gegen einen solchen Antrag gestelltwerden, als auch als Änderungsanträge formuliert sein. In letztem Fall soll der Vorsitz die Anträgeentsprechend ändern und erneut ins Umlaufverfahren geben.“

Nach Möglichkeit sollten Anträge vor dem Plenum in digitaler Form eingereicht werden. Ein Antragsformular findet ihr auf der Homepage des AStA.
Sollten AStA-Mitglieder nicht teilnehmen können, so bitten wir um eine kurze schriftliche Rückmeldun

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