Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) hat die Landesregierung zum Wintersemester 2019/2020 die Möglichkeit, Anwesenheitsüberprüfungen einzurichten, erleichtert. Möglich ist dies dennoch nur, wenn die jeweilige Prüfungsordnung das vorsieht. In Vorlesungen könnt Ihr nicht zu Anwesenheit verpflichtet werden. Außerdem muss die Möglichkeit eingeräumt werden, an mindestens zwei Terminen zu fehlen.

Als AStA sind wir eine der ersten Stellen, die Ihr ansprechen könnt, wenn Ihr nicht sicher seid, ob die Anwesenheit in eurem Kurs überhaupt überprüft werden darf. Andere Anlaufstellen wären die Dezentralen Qualitätsverbesserungskommissionen in den einzelnen Fakultäten und der School of Education sowie die Zentrale Qualitätsverbesserungskommission.

Wenn Ihr den Anwesenheitspflichtmelder verwendet, werden wir überprüfen, ob Anwesenheit in der jeweiligen Veranstaltung eingefordert werden darf. Falls nicht, werden wir mit der Lehrperson in Kontakt treten und das Problem klären. Bei Rückfragen melden wir uns gegebenenfalls bei Dir.

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