Unsere Beratungsangebote im Überblick:

Während der Sprechzeiten des Sekretariats kann der AStA mitgebrachte Originale, wie Formulare, Zertifikate, Diplome oder Prüfungsnachweise kopieren und diese Kopie anschließend beglaubigen.

Nicht unter unsere Zuständigkeit, sondern unter die des Einwohnermeldeamtes fallen z.B. Beglaubigungen von Geburtsurkunden, die Eheschließungsurkunde, das Familienbuch oder Ausweiskopien. Falls die von uns kostenlos beglaubigte Kopie nicht anerkannt wird kann sie von einem Notar oder einer anderen siegelführenden Stelle beglaubigt werden. Sollten Hochschulintern entgegen unserer Erfahrung Probleme mit der Beglaubigunge auftreten gebt uns bitte Bescheid.

Die Sozialberatung steht Studierenden offen, die Ärger mit Ämtern oder Behörden haben, oder in eine vorübergehende finanzielle Notlage geraten sind. Der Unterschied zu behördlichen Beratungsstellen: Wir nehmen erst einmal jedes Anliegen ernst!

In Sachen BaföG hilft euch Christiane gerne weiter, insbesondere zu den Themen:

  • Anspruch
  • Antragstellung
  • Fachrichtungswechsel
  • Leistungsnachweis
  • Auslandsstudium etc.
  • Beratung

Chrstiane Stiller
Raum: ME.04-23
Tel.: 0202/24258-00 (nur Terminabsprachen)
christiane@asta.uni-wuppertal.de

Sprechzeiten ohne Termin:
Mi und Do 13-15 Uhr

Als Teil unserer Services für die Studierendenschaft bietet euch der AStA der Uni Wuppertal die Möglichkeit, kostenlose Sprechstunden bei einem von uns gestellten Anwalt wahrzunehmen. Solltet ihr also einmal in rechtliche Unklarheiten geraten, zögert nicht, unsere Rechtsberatung aufzusuchen! Momentan hilft euch Dr. Graunke bei studienbezogenen Rechtsfragen. Er bietet allen Studierenden ein offenes und vertrauenswürdiges Ohr und unterstützt außerdem die andere Beratungen sowie die Referenten*Innen des AStA in schwierigen Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und ist jederzeit zu einem Erfahrungsaustausch bereit.

Die Rechtsberatung findet zu folgenden Zeiten statt:

  • Mittwochs von 16:00 bis 17:30 Uhr
  • Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr

Die anwaltliche Beratung kann zur Zeit nur telefonisch stattfinden.
Tel.: 0202/24258-11

Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) hat die Landesregierung zum Wintersemester 2019/2020 die Möglichkeit, Anwesenheitsüberprüfungen einzurichten, erleichtert. Möglich ist dies dennoch nur, wenn die jeweilige Prüfungsordnung das vorsieht. In Vorlesungen könnt Ihr nicht zu Anwesenheit verpflichtet werden. Außerdem muss die Möglichkeit eingeräumt werden, an mindestens zwei Terminen zu fehlen. 

Als AStA sind wir eine der ersten Stellen, die Ihr ansprechen könnt, wenn Ihr nicht sicher seid, ob die Anwesenheit in eurem Kurs überhaupt überprüft werden darf. Andere Anlaufstellen wären die Dezentralen Qualitätsverbesserungskommissionen in den einzelnen Fakultäten und der School of Education sowie die Zentrale Qualitätsverbesserungskommission. 

Wenn Ihr den Anwesenheitspflichtmelder verwendet, werden wir überprüfen, ob Anwesenheit in der jeweiligen Veranstaltung eingefordert werden darf. Falls nicht, werden wir mit der Lehrperson in Kontakt treten und das Problem klären. Bei Rückfragen melden wir uns gegebenenfalls bei Dir. 

    Deine E-Mail-Adresse
    - für Rückfragen bitte eine Mailadresse angeben, die du regelmäßig abrufst (Pflichtfeld)

    Dein geplanter Abschluss

    Dein Studiengang (Pflichtfeld)

    Deine Prüfungsordnung (Pflichtfeld)

    Veranstaltungsart

    Modul in der Prüfungsordnung:

    Name der Lehrperson (Pflichtfeld)

    Titel der Veranstaltung oder Veranstaltungsnummer (Pflichtfeld)

    So häufig darfst du fehlen (Pflichtfeld)

    Weitere Anmerkungen

     Wir als AStA verstehen Diskriminierung als Ungleichbehandlung von Gruppen oder Individuen auf Basis gesellschaftlicher Vorurteile. Auch an der Universität kommt es immer wieder zu Äußerungen und Handlungen, die einem gerechten gesellschaftlichen Umgang widersprechen. Wenn ihr so etwas, beispielsweise in Lehrveranstaltungen erlebt, bieten wir euch an, dass ihr euch vertrauensvoll an uns wenden könnt. 

    Leider ist der rechtliche Weg in vielen Fällen schwierig und aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses von Dozierenden zu Studierenden nicht zwingend ratsam. Das heißt jedoch nicht, dass diese Formen nicht bekämpft werden könnten. Zum einen bieten wir eine kostenfreie Rechtsberatung für Studierende. Zum anderen können wir auch in Kontakt mit den jeweiligen Personen treten oder ein klärendes Gespräch moderieren. 

    Sofern ihr eine E-Mail-Adresse angebt, behandeln wir die Daten, die ihr uns mitteilt, in jedem Fall vertraulich. Vor der Einleitung von Aktionen werden wir mit euch die weitere Vorgehensweise absprechen. Gebt dazu eine E-Mail-Adresse an, die ihr regelmäßig abruft. 

    Alternativ könnt ihr euch auch aber auch anonym an uns wenden. 

      Deine E-Mail-Adresse

      Art der Diskriminierung (Pflichtfeld)

      Schilderung des Vorfalls (Pflichtfeld)

      Datum des Vorfalls (Pflichtfeld)

      Name der (Lehr-)Person oder Institution (Pflichtfeld)

      Titel der Veranstaltung (sofern im Rahmen einer Veranstaltung)

      Weitere Anmerkungen